Behauptung
Wir müssen das Verbrenner-Aus stoppen!
Antwort
Das Verbrenner-Aus betrifft nur Neuzulassungen ab 2035 – E-Fuels und Gebrauchtwagen sind erlaubt.
Die EU-Verordnung 2023/851 betrifft ausschließlich Neuzulassungen ab 2035. Bestehende Verbrenner dürfen weiter gefahren, verkauft und repariert werden, und Fahrzeuge, die nachweislich nur mit klimaneutralen E-Fuels fahren, sind ausdrücklich ausgenommen. Viele Sorgen kommen daher, dass die Regel schärfer dargestellt wird, als sie tatsächlich ist.
Fakt
Die EU-Verordnung (EU) 2023/851 schreibt ab 2035 eine CO₂-Reduktion von 100 % für neu zugelassene PKW vor – sie verbietet weder bestehende Verbrenner noch den Gebrauchtwagenhandel, und Fahrzeuge mit ausschließlich klimaneutralen E-Fuels sind ausgenommen. Laut Fraunhofer-ISI-Metastudie 2025 verursachen batterieelektrische PKW über den Lebenszyklus 40–50 % weniger Treibhausgase als vergleichbare Verbrenner, mit Grünstrom bis zu 70 % weniger.
Quelle: Fraunhofer ISI Metastudie, 2025; EU-Verordnung (EU) 2023/851
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